Der Verein Spielerhilfe wirft der Casinos Austria vor, dass es beim teilstaatlichen Konzern zur internen und möglicherweise gesetzeswidrigen Verbreitung von sensiblen Spielerdaten gekommen sei.
Verein Spielerhilfe sieht sich durch Stellungnahme der Casinos Austria bestätigt
Konkret betrifft das Verfahren die Casinos Austria und mit ihr verflochtene Gesellschaften wie die Österreichischen Lotterien GmbH. Im Raum steht eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen und des Spielgeheimnisses. So seien im Rahmen von internen Besprechungen über verschiedene Teilunternehmen hinweg rechtswidrig die Namen und Daten von Spielern gefallen, beklagt der Verein. Er bezieht sich auf Aussagen eines Whistleblowers, der auf die Vorgänge aufmerksam gemacht haben soll.
Durch ein Schreiben einer Rechtsvertreterin der Casinos an die Datenschutzbehörde, das auf September 2022 datiert und der APA vorliegt, sieht die Spielerhilfe ihre Vorwürfe untermauert. Darin werde der Austausch von sensiblen Daten zugegeben und damit der Verstoß gegen das Glücksspielgesetz bestätigt, behauptet die Organisation in einer Mitteilung. In dem Dokument selbst wird zwar eingeräumt, dass Mitarbeiter der Casinos fallweise organisatorisch in verflochtenen Gesellschaften eingesetzt werden. Damit verbundener Datenaustausch falle jedoch immer in den Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Das bedeutet, dass benötigte Daten nur für einen bestimmten vorgegebenen Zweck verarbeitet werden dürfen und ihre Verwendung damit rechtlich gedeckt ist. Zum Fehlgebrauch von Informationen sei es nicht gekommen. „Es werden nie Daten von einem Konzernunternehmen für Zwecke eines anderen Konzernunternehmen verwendet“, ist in dem Dokument zu lesen.
Casinos Austria weißt Vorwurf der Datenschutzverletzungen zurück
Auch Screenings von Spielern würden immer von den unterschiedlichen Unternehmen eingeholt und nicht in übergreifenden Jour Fixes besprochen. Verwiesen wird zudem auf eine vorherige Entscheidung der Datenschutzbehörde, wonach am Austausch von Daten zwischen zwei Glücksspielunternehmen, die konzernrechtlich verflochten sind, ein berechtigtes Interesse bestehen könne. Dabei sei im entschiedenen Fall – im Gegensatz zur vorliegenden Sachlage – nicht einmal eine Auftragsverarbeitung vorgelegen, argumentiert die Rechtsvertretung.
Seitens der Casinos wurde die in dem Schreiben dargelegte Position am Freitag gegenüber der APA bekräftigt. „Das Unternehmen hat sich in der Sache zu jeder Zeit rechtskonform verhalten“, sagte ein Sprecher. Bei der Veröffentlichung der Stellungnahme handle es sich lediglich um den Versuch der Klagepartei, das laufende Verfahren in ihrem Sinn zu beeinflussen. Laut der Datenschutzbehörde befindet sich das Verfahren im fortgeschritten Stadium, ein Beschluss dürfte in nächster Zeit vorliegen.
Quelle: APA/Vienna Online
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