Spielerschutz in Österreich
Spielerschutz ist in aller Munde. Doch dieses Wort wird an vielen Orten auf verschiedenste Weise interpretiert und bedeutet nicht immer, was sich dabei denken lässt: Spieler zu schützen. Die Glücksspiel-Industrie spricht beispielsweise bereits von Spielerschutz, wenn an einer Eingangstüre zu einem Casino ein „Über 18“ Aufkleber angebracht ist.
Die traurige Wahrheit: Es gibt keinen effektiven Spielerschutz in Österreich. Es gibt vereinzelte Maßnahmen, die einer von Glücksspiel-Sucht betroffenen Person jedoch keinen ausreichenden Schutz bietet. Genau deshalb gibt es den Spielerschutz-Verein Spielerhilfe. Wir haben genug von den Lügen der Industrie, genug von der Politik, die dieses Spiel mitspielt und die Bevölkerung für dumm verkauft.
Die Spielerhilfe deckt unfassbare Verstöße im Bereich Spielerschutz bei den einzelnen Betreibern auf. Das Glücksspielgesetz ist eine Zumutung im Bereich Spielerschutz und völlig ungeeignet um tatsächlich von Schutzmaßnahmen sprechen zu können. Es benötigt dringend und umfassend eine gesetzliche Verschärfung im Bereich Spielerschutz und nicht erneut leere Lippenbekenntnisse.
Uns liegen mehr als genügend Fälle von Personen vor, die beispielsweise trotz Arbeitslosigkeit, finanzieller schwerwiegender Probleme oder großen Verlusten beim Glücksspiel keinen Schutz erfahren haben. Die Betreiber sehen zu, solange sie können. Der Spielerschutz kommt oft erst dann zur Anwendung, wenn es ansonsten für die Betreiber zu einem (rechtlichen) Problem kommen könnte, so die Ergebnisse der Spielerhilfe-Recherchen. In vielen Fällen ist Spielerschutz also ein Betreiberschutz, könnte man sagen – so die Meinung der Spielerhilfe.
Ein Beispiel für den Unwillen zu besserem Spielerschutz
Seit der letzten Glücksspielgesetzes-Novelle im Jahr 2011 mussten sich alle Betreiber von Glücksspiel in Österreich dazu verpflichten, an einer zentralen Sperrdatenbank teilzunehmen. Doch heute – über 10 Jahre später – existiert diese Datenbank noch immer nicht. Eine zentrale Sperrdatenbank soll Spielsüchtigen ermöglichen, sich österreichweit zentral sperren zu lassen. Die Spielerhilfe deckte diesen Missstand gemeinsam mit Politik und dem Nachrichtenmagazin profil auf. Das Ergebnis: Das Finanzministerium verschleppte den Spielerschutz.
Aus diesen Umständen heraus entschied sich die Spielerhilfe dazu, diese Sperrdatenbank als Spielerschutz-Verein zu errichten. Der Service ist auf www.spielersperre.at zu finden.
Angebliche soziale Verantwortung
Unternehmen wie Novomatic, Admiral oder Casinos Austria sprechen sehr oft von Spielerschutz und sozialer Verantwortung. Es geht nicht darum, dass diese Unternehmen nicht wissen würden, wie effizienter Spielerschutz funktionieren könnte. Es geht vielmehr darum, dass sich die Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dies genügt völlig. Und diese gesetzlichen Auflagen im Bereich Spielerschutz sind – wie eingangs schon erwähnt – äußerst niedrig.
Die Casinos Austria betreiben auch Standorte außerhalb Österreich, beispielsweise in der Schweiz. Die Auflagen für Spielerschutz in der Schweiz sind deutlich strenger geregelt. Natürlich haltet sich der Konzern an diese Vorgaben. Das Wissen für einen besseren Schutz ist also da, die soziale Verantwortung für den österreichischen Spielsüchtigen wiegt jedoch nicht so schwer wie die Profitgier der Unternehmen.
Aktuelle Situation Spielerschutz
Die gesetzlichen Auflagen zum Spielerschutz in Österreich sind im Glücksspielgesetz geregelt. Ein Schutz muss jedoch nicht in jedem Fall stattfinden. Wohnt beispielsweise ein syrischer Staatsbürger bereits seit 10 Jahren in Österreich, hat aber noch keine österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, so unterliegt diese Person nicht den Schutzmaßnahmen. Nur EU-Bürger sind für den Gesetzgeber schützenswert.
Entsteht bei einem Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes die begründete Annahme, dass Häufigkeit und Intensität seiner Teilnahme am Spiel für den Zeitraum, in welchem er mit dieser Intensität und Häufigkeit spielt, das Existenzminimum gefährden, hat die Spielbankleitung wie folgt vorzugehen: [….]
Auszug aus dem Glücksspielgesetz. Eine vollständige Version der relevanten Passage finden Sie hier: Glücksspielgesetz
Im Grunde kommt es bei hoher Spielfrequenz/Intensität zu folgendem Vorgehen (jedoch nur bei EU-Bürgern!):
- Einholen von einer Bonitätsauskunft des Spielers (KSV, CRIF)
- Ist diese Bonitätsauskunft gut, passiert im Normalfall weiter nichts
- Kann keine Bonitätsauskunft eingeholt werden, oder hat diese eine schlechte Bewertung der finanziellen Verfassung, so wird die betreffende Person in der Regel zu einem Gespräch geladen. Dabei geht es meist um ein Aufklärungsgespräch („Glücksspiel kann süchtig machen“). Zudem kann eine Besuchsbeschränkung erlassen werden oder eine Sperre seitens des Betreibers vorgenommen werden.
Dazu gibt es seitens der Spielerhilfe mehrere Kritikpunkte:
- Bonitätsauskünfte geben oft nicht die aktuelle finanzielle Situation wieder, sondern diese Informationen sind sehr oft stark zeitverzögert (1-2 Jahre). Diese Art der Bewertung des finanziellen Status ist unserer Meinung daher äußerst ungeeignet.
- Eine Besuchsbeschränkung für eine spielsüchtige Person ist ebenso keine ausreichende Schutzmaßnahme. Die Person erhält beispielsweise eine Beschränkung beim Anbieter Casinos Austria. Alle anderen Betreiber, etwa Admiral, wissen darüber nicht Bescheid. Der Spieler kann also unbemerkt zu den anderen Betreibern ausweichen. Daher kann hier nicht von Spielerschutz gesprochen werden. Selbiges auch bei einer Sperre durch den Betreiber, da es noch immer keine zentrale Sperrdatenbank für Spielsüchtige gibt.
Ein Spielsüchtiger kann in jedem Fall an viele Stellen ausweichen. Die Schutzmaßnahmen sind bis heute völlig unzureichend.