Die Tageszeitung Kurier veröffentlicht in mehreren digitalen Auftritten Werbung für illegales Online-Glücksspiel – für in Österreich illegale Online-Casinos. Seit Monaten dokumentiert die Spielerhilfe dazu Beiträge. Laut Glücksspielgesetz ist das Bewerben von illegalem Glücksspiel strafbar. Nun wurden 29 Anzeigen eingebracht. Der Kurier räumt inzwischen Fehler ein.

»Top 10 Beste Online Casinos Österreich 2024«

Mit dieser Überschrift lockt ein neu erschienener Online-Beitrag auf kurier.at, datiert mit 08. Jänner 2024 und als Werbung gekennzeichnet. Enthalten ist eine Aufzählung von 10 in Österreich illegalen Online Casinos. Laut Angabe auf der Kurier-Seite besitzen die genannten Betreiber eine Glücksspiel-Lizenz aus Malta. Auf Basis mehrerer Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Österreich dürften sie für Spieler hier zu Lande ihr Glücksspiel gar nicht anbieten. Trotzdem tun es die meisten Anbieter dennoch.

Werbung für illegales Glücksspiel
Werbung für illegales Glücksspiel

Screenshots von der Kurier-Webseite am 24. Jänner 2024. Nach einer Medienanfrage wurde ein einziger Artikel von Seiten Kurier gelöscht. Alle anderen zuvor veröffentlichten Bewerbungen, die von der Spielerhilfe sichergestellt wurden – weitere 28 Stück – waren nach wie vor online abrufbar.

Eine Unwissenheit des Kurier kann insofern ausgeschlossen werden, da die Zeitung selbst schon vielfach über illegale Glücksspiel-Angebote berichtete. Laufend erscheinen Werbeschalten für illegale Anbieter auf der Online-Seite des Kurier, dem Digital-Angebot k.at und der 100%igen Tochtergesellschaft Futurezone. Die Kennzeichnung als Werbeeinschaltung legt nahe, dass der Kurier aus den Bewerbungen Geld lukriert. Die häufigen Einschaltungen erwecken den Eindruck, dass es zum Geschäftsmodell des Kurier gehören könnte, diese Werbungen trotz besserem Wissen zuzulassen. Oder scheitert eine der größten Tageszeitungen an der inhaltlichen Kontrolle seiner Werbeeinschaltungen? In einer Anfrage an den Kurier wollten wir unter anderem eine Antwort auf diese Frage. Der Kurier-Geschäftsführer, Martin Gaiger, teilte der Spielerhilfe auf Anfrage mit: „Wir haben kein wie immer geartetes Geschäftsmodell illegale Glücksspiele betreffend und auch kein Interesse daran.“

Verstoß gegen das Glücksspielgesetz

Nicht nur das Betreiben von illegalem Glücksspiel ist in Österreich strafbar. Bereits das Bewerben eines solchen Angebotes ist laut Glücksspielgesetz verboten. Wird gegen dieses Gesetz verstoßen, drohen hohe Verwaltungsstrafen. Bis zu 22.000 Euro beträgt der vorgesehene Strafrahmen – pro Verstoß.

9. wer verbotene Ausspielungen (§ 2 Abs. 4) im Inland bewirbt oder deren Bewerbung ermöglicht, es sei denn es liegt eine Bewilligung gemäß § 56 Abs. 2 vor; wer verbotene Ausspielungen (Paragraph 2, Absatz 4,) im Inland bewirbt oder deren Bewerbung ermöglicht, es sei denn es liegt eine Bewilligung gemäß Paragraph 56, Absatz 2, vor;

so der Auszug aus dem Glücksspielgesetz. Strafbar ist es, illegale Online-Glücksspiel-Angebote im Inland zu bewerben, die für das Anbieten keine notwendige Bewilligung beziehungsweise in Österreich gültige Lizenz besitzen. Insofern stellt sich klar die Frage, weshalb der Kurier Werbung für illegales Online-Glücksspiel betreibt. Alleine im Zeitraum der letzten zwölf Monate wurden knapp 30 solcher Bewerbungen lokalisiert. Doch auch schon zuvor gab es diese Form der Werbeschaltungen in den Online-Medien des Kurier.

Kurier illegales Glücksspiel Werbung

Auch in anderen Digital-Medien des Kurier – wie der 100%-Tochter Futurezone – erscheinten diese Werbungen.

Werbung für illegales Online-Glücksspiel

Die lesenden Kunden besitzen aber nicht immer Wissen darüber, ob ein Glücksspiel-Angebot seriös ist oder nicht. Insbesondere dann, wenn sie sich mit dieser Thematik zuvor nicht befasst haben. Werbungen zu illegalen Casino-Angeboten in einer bekannten und aus Sicht der Leser vertrauenswürdigen Zeitung können in diesem Fall großes Leid mit sich bringen. Die Online-Casino-Betreiber sind schließlich nicht wegen gutem Spielerschutz bekannt geworden. Aus diesen Gründen ist das Verhalten des Kurier nicht nur gegen gesetzliche Bestimmungen gehend. Es ist vielmehr inhaltlich, qualitativ und moralisch nicht zu verantworten, Werbeinserate für die Bewerbung solch fragwürdiger und noch dazu illegaler Produkte zu verkaufen.

Martin Gaiger bedankte sich bei der Spielerhilfe für den „Hinweis“ und teilt dazu als operativ verantwortlicher Geschäftsführer des Kurier gegenüber der Spielerhilfe mit: „Redaktion und Verkauf arbeiten strikt getrennt voneinander. […] Die Kollegen aus dem Werbeverkauf habe ich angewiesen strikt auf die für die Bewerbung von Glückspielen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Wir bemühen uns redlich alle Regeln einzuhalten. Missverständnisse können dazu führen, dass Fehler passieren. Werden wir auf solche aufmerksam gemacht, korrigieren wir diese unverzüglich.“

»Kurier sitzt im Glashaus und wirft mit Steinen«

Der Kurier brachte die Spielerhilfe erst mit Hilfe von zwei veröffentlichten Medienartikeln in ein dubioses Eck, so die Meinung des Vereins. Dabei mutmaßte man, der Verein sei möglicherweise von illegalen Glücksspielanbietern finanziert. Und letztlich platzierte man die Spielerhilfe auch gleich noch in die Nähe der albanischen Mafia. „Ein unglaublich schmutziges Dirty Campaigning. Denn die Vorwürfe und Vermutungen sind tatsächlich nicht wahr. Aus unserer Sicht war das klare Ziel des Kurier, das Image der Spielerhilfe zu beschädigen.“, sagt Vereinsobmann Christoph Holubar zu der stattgefundenen Berichterstattung. Auf eine gewisse Weise amüsant findet Holubar jedoch, dass der Kurier dem Verein erst vorwarf, eventuell von illegalen Anbietern finanziert zu sein und gleichzeitig selbst Geld von genau diesen Unternehmen über Werbeeinschaltungen kassiert.

„Wie man sieht, sitzt der Kurier im Glashaus und versucht mit Steinen auf uns zu werfen. Für die Glaubwürdigkeit der Zeitung ist es nicht zuträglich, dass man Geld mit der Bewerbung illegaler Angebote einnimmt. Das geht einfach zu weit. Daher haben wir nun 29 Anzeigen eingebracht und gleichzeitig Meldung an die Aufsichtsbehörde für Glücksspiel – dem Finanzministerium – erstattet. Jetzt sind die Behörden am Zug.“

so Holubar abschließend. Die Spielerhilfe wird weiterhin ein wachsames Auge betreffend der Bewerbung illegaler Angebote in österreichischen Medien haben.

Copyright Titelbild: Kurier-Schriftzug Creative-Commons-Lizenz, Urheber Kurier Marketing / Hintergrund „Glücksspiel“: Shutterstock

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