Die Glücksspielbetreiber sind für das Ministerium und Behörden eine Blackbox
Abgeordnete der Parteien von ÖVP und FPÖ werden nicht müde zu betonen, dass der Spielerschutz ihnen ein sehr wichtiges Anliegen ist, aber im Grunde gesetzlich bereits ganz gut geregelt ist. Verbesserungen finden laufend statt, und werden weiterhin einen hohen Stellenwert auf der Agenda haben, so die Parteivertreter. Die illegalen Betreiber von Glücksspiel sollen aber laut ihnen das wahre Problem in unserem Land sein.
Wenn der Spielerschutz der legalen Betreiber so gut ist, weshalb gibt es dann so viele Personen, die bei – wohlgemerkt legalen Betreibern – Unmengen von Geld oder gar ihre Existenz verspielen? Sind das etwa alles Einzelfälle?
Es macht daher den Anschein, dass ein Systemversagen vorliegt – Start einer neuen Serie
Der Verein Spielerhilfe hat recherchiert und startet beginnend mit diesem Artikel eine neue Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Spielerschutz in Österreich. Er behandelt damit verschiedene Teile im Gesamtbild des Glücksspiels – von Politik, Spielerschutzstelle, Behörden, Datenschutz und den Konzessionären selbst. Den Start macht das Finanzministerium – als zuständige Vergabestelle der Glücksspiel-Lizenzen und gleichzeitig Aufsichts- und Spielerschutzstelle eine Einrichtung an der Spitze der Verantwortung in diesem hochsensiblen Bereich, bei dem es nicht selten um Spielsucht geht.
Finanzministerium hat keine Kontrolle über die Vorgänge beim Spielerschutz bezogen auf einzelne Spieler der Konzessionäre
Das Finanzministerium wurde mit der Frage konfrontiert, ob die tägliche Arbeit der Spielerschutz-Agenden der Glücksspiel-Lizenznehmer, bezogen auf einzelne Spieler, auch tatsächlich vom Finanzministerium geprüft beziehungsweise kontrolliert wird.
Die Antwort des Ministeriums, die uns als Schriftstück vorliegt:
„[…] weder durch die Spielerschutzstelle noch durch die Fachabteilung im Bundesministerium für Finanzen in Angelegten des Spielerschutzes eine Einzelfallprüfung erfolgt, da dafür keine rechtliche Grundlage besteht.“ teilt Mag. Johannes Pasquali, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen mit.
Es stellt sich somit heraus, dass das Finanzministerium keine rechtliche Möglichkeit hat, die Umsetzung der von den Betreibern eingereichten Spielerschutzkonzepte in der Praxis – bezogen auf die einzelnen Spieler – nachzuprüfen. Die Betreiber des Glücksspiels sind für die Behörden also sozusagen eine „Blackbox“, in der sie keinen Einblick auf die Daten der einzelnen Gäste & Spieler haben, und somit auch nicht nachvollziehen können, ob der betreffende Betreiber bei den auffällig gewordenen Spielsüchtigen rechtzeitig Maßnahmen gesetzt hat, bevor sie aufgrund ihrer Sucht in ernsthafte Probleme kamen. Denn von diesen Fällen gibt es leider genügend, Belege dazu liegen dem Verein Spielerhilfe vor.
„Das ist in etwa so, wenn es auf unseren Autobahnen für alle Führerscheinhalter eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130km/h gibt, und jeder Autofahrer verspricht, nie schneller als 130 km/h zu fahren.
Die Polizei kontrolliert einzelne Autofahrer aber nicht, weil sie ja versprochen haben die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Und in Wahrheit fahren jede Stunde Autos mit 200 km/h über die Autobahn, in dem Wissen nicht kontrolliert zu werden. Doch niemand schaut hin. Damit muss jetzt Schluss sein!“, so ein Sprecher des Vereins Spielerhilfe.
Andere Länder in Europa sind betreffend effektiver Schutzmaßnahmen bereits viel weiter
So etwa die Schweiz, die bereits über eine zentrale Sperrdatenbank Spielsüchtiger besitzt, aber auch in Norwegen, wo es eine zentrale, verpflichtende Spielerkarte gibt, die nur einen überschaubaren Maximalverlust zulässt, und so den Spielern tatsächlichen Schutz bietet.
Die Aufsichtsbehörde in Österreich ist machtlos bei personenbezogenen Überprüfungen des Spielerschutzes
Aus Sicht des Vereins Spielerhilfe:
„Die mittlerweile bekannten Verfehlungen, die echten Spielerschutz nicht zulassen, beginnend beim zuständigen Ministerium und weiterführend bei einzelnen Glücksspiel-Lizenznehmern müssen jetzt endlich ein Ende nehmen. Das lückenhafte System hat bereits genug Leid und Elend hinterlassen. Die Ist-Situation ist erschreckend. Der Spielerschutz, den wir in Österreich vorfinden ist unserer Meinung nach im besten Fall eine Alibi-Handlung, hat aber mit wirklichem Schutz nichts zu tun. Das beginnt ja schon bei Jugendlichen, die ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Lottoscheine und Rubbellose kaufen dürfen.“, sagt der Sprecher des Vereins Spielerhilfe abschließend.
Menschen verlieren aufgrund von Spielsucht ihre Jobs, ihre Familie, die eigene Existenz und werden am Ende der Spielkarriere nicht selten zu Straftätern.