Eine berechtigte Beanstandung beim Spielerschutz brachte zu Tage, dass der in Österreich illegale Online-Casino-Anbieter Interwetten keinen proaktiven Spielerschutz betreibt
Ein arbeitsloser Familienvater mit mehreren unterhaltspflichtigen Kindern verspielte beim Betreiber Interwetten mehr als 8.000 Euro in nur 5 Wochen. Diesen Fall reklamierte die Spielerhilfe beim Betreiber. Die Reaktion von Interwetten zeigte, dass soziale Verantwortung beim Spielerschutz offenbar keine große Rolle spielt.
Kein aktiver Spielerschutz bei Interwetten
Interwetten betreibt sein Online-Casino mit einer Lizenz aus Malta. Die aufgrund der Glücksspiel-Lizenz vorgeschriebenen Spielerschutz-Standards sind ausschließlich passiv und äußerst unzureichend, so die Meinung der Spielerhilfe. Die Spielerschutz-Auflagen sehen vor, dass sich ein Spieler beispielsweise selbst Verlust- oder Spieldauer-Limits einstellen kann. Selbstsperren sind ebenso auf Wunsch des Spielers einzurichten. Laut Interwetten handelt es sich dabei um „überaus effektive Tools zur Erreichung eines kontrollierten und sicheren Spielverhaltens„, so Interwetten in der Stellungnahme gegenüber der Spielerhilfe. Ein proaktiver Spielerschutz ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Betreiber mit Malta-Lizenz beim Spielerschutz nicht von sich aus aktiv werden müssen. Sie könnten es jedoch.
Anbieter befeuert Spielsucht durch Werbung
Damit die registrierten Kunden bei Laune gehalten werden, erhalten diese Bonus-Angebote und Werbezusendungen per E-Mail. Beim Login auf der Webseite wird darauf hingewiesen, dass der Kontostand auf „0“ steht, gekoppelt mit der Frage, ob nicht gleich eine weitere Einzahlung getätigt werden soll. „Es sind Bonus-Angebote verfügbar„, so das Interwetten-System bei unserem Login. Spielsüchtige Kunden werden durch solche Zusendungen per E-Mail, in welcher beispielsweise ein 250 Euro Bonus angeboten wird, laufend in ihrer Sucht getriggert und zum erneuten Spielen getrieben.
Anstatt proaktiven Spielerschutz zu betreiben, versucht der Anbieter Interwetten mit Zusendungen via E-Mail und laufenden Bonus-Angeboten die Spieler zu erneutem Weiterspielen zu motivieren. Besonders für bereits spielsüchtige Personen ein Problem, wie in diesem konkreten Fall.
Mögliche Selbstlimitierungen zeigten wenig Wirkung
„Diese Maßnahmen sind nicht nur international übliche regulatorische Vorgaben, die sich in den meisten europäischen Rechtsordnungen wiederfinden, sondern wurden darüber hinaus in Studien auch als deutlich wirksamere Spielerschutzmaßnahmen anerkannt als starre Limits und Beschränkungen.„, so Interwetten in der Stellungnahme gegenüber der Spielerhilfe betreffend einstellbarer Selbstlimitierungen.
Wie effektiv die möglichen Selbstlimitierungen in der Praxis wirklich sind zeigt der Fall eines Spielers, der innerhalb von nur 5 Wochen über 8.000 Euro bei Interwetten verspielen konnte. Die betreffende Person ist arbeitslos und hat mehrere unterhaltspflichtige Kinder. Das Einkommen aus der Sozialleistung des Arbeitslosengeldes beträgt gerade einmal rund 1.000 Euro monatlich. Die Spielerhilfe konfrontierte Interwetten mit diesem Fall. Einen Fehler beim Spielerschutz gestand man sich nicht ein, eine Kulanzlösung wurde ebenfalls nicht angeboten.
Interwetten wünscht keine weitere „Belästigung“
Durch Übermittlung einer Medienanfrage an das Glücksspielunternehmen räumte der Verein die Möglichkeit zur Stellungnahme und Fragebeantwortung ein. Dazu wurde eine E-Mail sowie zusätzlich eine WhatsApp, wie bei Medienanfragen üblich, gesendet. Eine Geschäftsführerin der Interwetten teilte in der Beantwortung mit, dass sie zudem „auffordert, Mitarbeiter unseres Unternehmens nicht auf WhatsApp oder anderen Kanälen mit Nachrichten zu belästigen.“ Die Spielerhilfe erhielt durchaus den Eindruck, dass die Anfrage zum Spielerschutz keine große Freude bei Interwetten ausgelöst hat.
Beschwerde bei Lizenz-Behörde MGA
Der betreffende Spieler reichte in Malta bei der zuständigen Lizenzbehörde MGA eine Beschwerde zu diesem Fall ein. In der Antwort teilte die Behörde mit, dass sie durch die vorhandenen Selbstlimitierungsmöglichkeiten den Spielerschutz als erfüllt sieht. Der Spieler solle sich selbst eine „Blocking-Software“ auf seinen Geräten installieren, damit dieser künftig nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen kann. Proaktiver Spielerschutz? Offensichtlich nicht bei den Anbietern aus Malta, denn laut dort geltenden Vorschriften genügen die passiven Schutzmaßnahmen völlig.
Verlust wird nun zum Fall für Gerichte
Dieser Fall wird nun zum Fall für die Gerichte, teilte der Spieler dem Spielerschutz-Verein Spielerhilfe mittlerweile mit. Er will die erlittenen Verluste von einem Anwalt rückfordern lassen. Es gibt mittlerweile unzählige Angebote für eine risikolose Betreibung von Spielverlusten bei den illegalen Online-Betreibern. Dabei ist es äußerst vorteilhaft eine rechtliche Vertretung zu haben, die auch über ausreichendes Glücksspielwissen verfügt.