Rückforderungen von Spielverlusten bei in Österreich illegalen Online-Casinos sind bis heute ein gutes Geschäft für diverse Prozesskostenfinanzierer wie beispielsweise Advofin. Doch dies könnte sich nun ändern. Der Unternehmenssprecher von bet-at-home meldet sich gegenüber der Spielerhilfe zu Wort.

bet-at-home liquidiert seine Gesellschaft in Malta

Erst im Oktober 2021 gab der Konzern bet-at-home bekannt, dass er aufgrund der Rechtslage sein Glücksspiel-Angebot in Österreich einstellen wird. Im Dezember folgte die Bekanntgabe über Kündigungen von 65 Mitarbeitern am Standort in Linz, Oberösterreich.

Kurz vor Weihnachten meldete das Unternehmen in einer Ad-Hoc Nachricht schließlich, dass es die Gesellschaft in Malta, die bet-at-home.com Entertainment Ltd. liquidieren muss. Grund dafür seien hohe Verbindlichkeiten, die nicht mehr bedient werden können. Damit sind wohl hauptsächlich gegen das Unternehmen laufende Spielerklagen in Millionenhöhe gemeint. Das maltesische Unternehmen soll aus dem bet-at-home Konzern ausgegliedert und über ein gerichtliches Abwicklungsverfahren geschlossen werden. „Winding up by the court“, wie bet-at-home in seiner Pressemeldung angibt. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Das Unternehmen meldet Insolvenz an.

Schauen Spieler nun durch die Finger?

Brisant daran ist der Umstand, dass gegen dieses Unternehmen etliche Spieler gerichtlich ihre Spielverluste geltend gemacht haben. In sogenannten Spielerklagen fordern Spieler große Summen zurück. Im Oktober 2021 meldete das österreichische Unternehmen bet-at-home.com AG Aufwendungen über 24,6 Millionen Euro für diese Spielerklagen.

Laut bet-at-home seien Kundenguthaben von der Abwicklung der Malta-Gesellschaft nicht betroffen. Sehr wohl davon betroffen sein dürften jedoch die Spielerklagen in Millionenhöhe.

Anfrage an bet-at-home

Wir wollten wissen, wie es nun für Kläger aussieht, die aktuell laufende Verfahren gegen die bet-at-home Entertainment Ltd. führen. Bedeutet dieses Abwicklungsverfahren nun, dass diese Forderungen nicht mehr bedient werden (können)?

Der Unternehmenssprecher gab bekannt:

„Ich kann Ihnen dazu nur bestätigen, dass die bet-at-home.com Entertainment Ltd. in Malta einen Antrag auf „voluntary winding up by the court“ gestellt hat.“

Auf weitere Nachfrage, ob das Unternehmen noch solvent oder nun insolvent sei, erhielt die Spielerhilfe die Rückmeldung:

„Es gibt darüber leider keine weiteren Informationen.“

Ein auf Glücksspiel spezialisierter Anwalt gab gegenüber der Spielerhilfe an, er vermute:

„Die Abwicklung wird dazu führen, dass die Spielerklagen nicht mehr bedient werden können. In weiterer Folge wird es aber zu rechtlichen Prüfungen kommen müssen, etwa ob deshalb strafrechtliche Schritte gegen den Konzern möglich sind.“

Prozessfinanzierer sehen Gefahr

Österreichische Prozessfinanzierer hatten in Bezug auf die Rückforderungen von Online-Casinos bisher leichtes Spiel. Denn die Rechtslage ist aufgrund diverser Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs gut gefestigt. Alle Online-Glücksspiel-Anbieter – mit Ausnahme von win2day – gelten daher in Österreich als illegal. Die Prozessfinanzierer nahmen für ein bisher äußerst überschaubares Risiko bis zu 40% der Erlössumme von den Klägern. Ein gutes Geschäft also.

Als Folge der nunmehrigen Bekanntgabe von bet-at-home nehmen mehrere Prozessfinanzierer keine Rückforderungsansprüche gegen diesen Betreiber mehr an. Und generell wird die bisher positive Stimmung in dieser Branche rasch umschlagen. Denn mit bet-at-home könnte der Anfang vom Ende eingeläutet worden sein, so die Spielerhilfe.

Droht nun das Aus für Spielerklagen bei Online-Casinos?

Aus Sicht der Spielerhilfe lauern zwei Gefahren in Bezug auf Spielerklagen-Verfahren. Auf der einen Seite soll ein neues Glücksspielgesetz in Österreich in Kraft treten, welches ein DNS-Blocking der ausländischen Betreiber vorsieht. Dadurch sollen diese Betreiber vom Österreich-Geschäft vollständig ausgeschlossen werden.

In weiterer Folge könnte dies dann denselben Effekt haben wie es bereits bei bet-at-home sichtbar wurde: Die Einnahmen aus Österreich fehlen, ein weiterer Betrieb der Gesellschaft in Malta ist wirtschaftlich nicht vertretbar, ein Insolvenzverfahren könnte folgen. Das geplante DNS-Blocking könnte also gravierende Auswirkungen auf diese Spielerklagen haben – und die Spieler könnten hier im großen Stil durch die Finger schauen. Wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, ist bisher noch völlig unbekannt.

Die Spielerhilfe erreichte einen Prozessfinanzierer telefonisch und fragte, wie es nun mit Verfahren gegen die bet-at-home weitergeht. Er antwortete, wollte aber namentlich nicht genannt werden:

„Bei bet-at-home ist es nun vorbei mit den Spielerklagen. Natürlich muss hier rechtlich noch geprüft werden, ob es eine Nachfolgegesellschaft für das Unternehmen in Malta gibt. Aber wenn es keine Nachfolgegesellschaft gibt, wird hier nichts mehr zu holen sein.“

Stürmische Zeiten

Solange die verbleibenden Online-Casino-Betreiber noch Gewinne aus den Einnahmen des Österreich-Geschäftes lukrieren können, werden die Spielerklagen wohl weiterhin bedient werden. Sollte ihnen die Einnahmemöglichkeit per DNS-Blocking entzogen werden, wird dies wohl dazu führen dass die Gesellschaften nach und nach in die Insolvenz geschickt und zahlungsunfähig werden. Auf die Spieler und Prozessfinanzierer kommen nach unserer Einschätzung also stürmische Zeiten zu.

„Die Spielerklagen werden nur noch solange funktionieren, solange diese Unternehmen weiterhin Gewinne aus dem Österreich-Geschäft lukrieren.“

so die Einschätzung von Christoph Holubar, Sprecher der Spielerhilfe.

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