Mittels einer Mystery Shopping Erhebung testete die Spielerhilfe die Einhaltung von Jugendschutz bei Amatic in Niederösterreich. Das Ergebnis: die Teilnahme am Glücksspiel war für einen 17-jährigen möglich. Die Spielerhilfe brachte eine Anzeige dazu ein.

Glücksspiel ab 18 Jahren erlaubt

Direkt im Anschluss an die Pressekonferenz zu den groben Verfehlungen bei Amatic führte die Spielerhilfe die nächste Spielerschutz-Kontrolle in Niederösterreich durch. Am Samstag – einen Tag nach der Pressekonferenz – testete der Spielerschutz-Verein, ob es für einen 17-jährigen möglich ist, unerlaubterweise am Glücksspiel teilzunehmen.

„Höchst alarmiert“

An diesem Tag war man bei Amatic bereits höchst alarmiert. Gleich mehrere Kontrolleure der Spielerhilfe waren an diesem Tag in der Filiale in Amstetten anwesend. Sie wurden nach und nach vom anwesenden Personal der Filiale verwiesen. Amatic vermutete bei ihnen schließlich bereits, dass es sich um Kontrolleure handeln könnte. Sie wurden für den Zutritt im Lokal gesperrt.

Die Jugendschutz-Kontrolle selbst wurde von zwei Personen durchgeführt. Eine Person über 18, die sich an diesem Tag neu für die Teilnahme am Glücksspiel registrierte und einem 17-jährigen, der später mit genau jener Spielerkarte Zutritt zu den Automaten erhalten sollte. Dieser Jugendschutz-Test wurde zuvor von der Spielerhilfe auch schon bei anderen Unternehmen durchgeführt. Doch zum ersten Mal war der Zutritt für einen Minderjährigen dabei möglich – bei Amatic.

Zutritt mit laufender Kamera

Als der Zutritt später an diesem Abend erfolgreich durch den 17-jährigen möglich war, kam ein Vereinsmitglied mit laufender Kamera in die Filiale, um dies zu dokumentieren. Der Minderjährige saß zu diesem Zeitpunkt bereits an einem Automaten und spielte mit echtem Geld. Das anwesende Personal war laut den anwesenden Kontrolleuren höchst nervös. Es machte den Eindruck, als hätte man den Zutritt des 17-jährigen Spielers gar nicht mitbekommen.

Amatic behauptete gegenüber der Spielerhilfe erst vor wenigen Wochen, dass unter anderem biometrische Zutrittssysteme – also mittels Fingerabdruck – zur Anwendung kommen. Auf Nachfrage, in welchen Filialen diese zur tatsächlich Anwendung kommen würden, erhielt man keine Rückmeldung mehr. Die Spielerhilfe konnte selbst trotz Besuche in allen Filialen keine biometrischen Zutrittssysteme vorfinden.

Fall angezeigt – keine Antwort von AMATIC

Die Spielerhilfe brachte diesen Fall am 13.04.2023 bei den zuständigen Behörden zur Anzeige. Die Spielerhilfe konfrontierte das Glücksspiel-Unternehmen Amatic mit den oben genannten Themen. Das Unternehmen Amatic wollte sich bis zum Erscheinen dieses Beitrages nicht äußern.

Spielerhilfe veröffentlicht Anzeige

Nachfolgend veröffentlicht der Spielerschutz-Verein die Anzeige gegen Amatic. Zum Schutz von Personen wurden ein paar Stellen in der Anzeige geschwärzt. Die Behörden und/oder Gerichte müssen den darin beschriebenen Sachverhalt nun aufarbeiten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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