Aufgrund einer Anzeige durch die Spielerhilfe kam es zu einem Verwaltungsstrafverfahren am Landesverwaltungsgericht in der Steiermark. Das Erkenntnnis bestätigt die Ansicht der Spielerhilfe. Die PG Enterprise AG hat gegen die Nichtraucherschutzauflagen und somit gegen das Steiermärkische Glücksspielgesetz verstoßen.

Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht abgewiesen

Nach der Anzeige im Jahr 2022 durch den Verein Spielerhilfe wegen Nichtraucherschutz-Verstößen in der Steiermark beim Automaten-Salon „Panther Gaming“, wurde am Landesverwaltungsgericht verhandelt. Die PG Enterprise AG ist zugleich die Muttergesellschaft der AMATIC Entertainment AG. Nach einem ursprünglichen Straferkenntnis bekämpfte dieses der verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche der PG Enterprise mit einer Beschwerde. Diese wurde vom Landesverwaltungsgericht nun abgewiesen.

Das Gericht hat festgestellt, dass im Automatensalon der PG Enterprise AG geraucht wurde und hat daher die Beschwerde abgewiesen.

Rechtliche Beurteilung des Landesverwaltungsgerichts

Das Gericht begründete dies rechtlich wie folgt:

Der Beschwerdeführer bestreitet im Übrigen nicht, dass im Loungebereich das Rauchen gestattet war. Er bringt dazu in seiner Beschwerde lediglich vor, dass im Loungebereich keine Glückspielapparate aufgestellt sind. Dass im Betrieb befindliche Glückspielautomaten samt Glückspielvignette am Tattag zur Tatzeit im Loungebereich betriebsbereit aufgestellt waren, ergibt sich zweifelsfrei aus den von der Zeugin angefertigten Fotos.

Da der Beschwerdeführer als Vertreter der Bewilligungsinhaber am Tattag am Tatort nicht dafür gesorgt hat, dass im Loungebereich, in dem ein in Betrieb befindlicher Glückspielautomat aufgestellt war, und der daher als Teil des Automatensalons anzusehen war, nicht geraucht wird, hat er gegen § 19 Z 3 StGSG verstoßen. Der Beschwerdeführer hat daher die ihn vorgeworfene 2. Verwaltungsübertretung in objektiver Hinsicht zu verantworten.“

Verstoß gegen das Steiermärkische Glücksspielgesetz

Mit dem nun vorliegenden Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts liegt ein verbindliches Straferkenntnis gegen die PG Enterprise AG vor, die Muttergesellschaft der AMATIC Entertainment. Wie aus dem Erkenntnis hervorgeht, hat der Verantwortliche des Unternehmens, der auch im Unternehmen der Amatic agiert, eine Strafe ausgefasst. Ein ordentliches Rechtsmittel ist gegen das Erkenntnis nicht mehr zulässig.

Damit verstoßt die PG Enterprise AG auch gegen das Steiermärkische Glücksspielgesetz. Denn laut § 19 Z 3 StGSG darf in Automatensalons nicht geraucht werden. Im Jahr 2023 brachte die Spielerhilfe außerdem viele neue Anzeigen gegen die genannten Unternehmen ein. Auch hier ging es um konsequente Verstöße gegen die Nichtraucherschutz-Auflagen. Es wird noch etwas Zeit vergehen, bis die Anzeigen aufgearbeitet werden. Nun wurde jedoch die Rechtsansicht der Spielerhilfe bestätigt.

Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts in voller Länge

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