Die Spielerhilfe sprach bei ihrer letzten Pressekonferenz die Umgehung des Nichtraucherschutz an, die aufgrund der angebotenen Gastronomie-Dienstleistungen verboten ist. Das Unternehmen Amatic meldete einfach an fast allen ihrer Standorten kein Gastronomie-Gewerbe an, obwohl es dafür auf seiner Website geworben hat. Jetzt der Paukenschlag: Amatic entfernte die Bewerbung von der Webseite.

Rauchverbot & Gastronomie-Gewerbe bei Amatic

Seit dem Jahr 2019 gilt ein Nichtraucherschutz-Gesetz in Österreich. Rauchen in Lokalen und Innenräumen ist unzulässig, insbesondere dann wenn im jeweiligen Betrieb gastronomische Dienstleistungen angeboten werden. Doch das Unternehmen Amatic behielt die Rauchmöglichkeit im Rauminneren weiterhin bei. Dies zeigten Erhebungen mittels Undercover-Besuchen der Spielerhilfe in den Jahren 2021, 2022 und 2023.

Darauf angesprochen sagte das Unternehmen Amatic, dass es in jedem Betrieb einen Raucherraum gebe, in dem Essen und Trinken aber nicht gestattet wird. Bei den Mystery-Shopping-Besuchen der Spielerhilfe war dies aber in vielen Fällen sehr wohl möglich. Bei weiterer Recherche konnte festgestellt werden, dass das Unternehmen für 32 von 34 seiner Automatensalons schlicht keine Gastronomie-Gewerbeberechtigung in der Steiermark, Kärnten und Niederösterreich angemeldet hat.

Amatic: Essen und trinken »menschliche Grundbedürfnisse«

In einer Medienanfrage im April 2022 konfrontierte die Spielerhilfe das Unternehmen mit den Ergebnissen der Erhebungen. Unter anderem wollte die Spielerhilfe wissen, ob es aus Sicht von Spielerschutz förderlich ist, kostenlose Getränke und Speisen an die Gäste auszugeben. Amatic reagierte prompt und teilte mit:

„[…] In unserem Konzept stützen wir uns, an die Ergebnisse aus der Forschung. Demzufolge qualifizieren wir Essen und Trinken sowie Gang zur Toilette während des Besuches in einem Casino als menschliche Grundbedürfnisse.“

Dass das Unternehmen seine Getränke und Speisen kostenlos an die Kunden ausgibt, dürfte nach Ansicht der Spielerhilfe vor allem aber einen ganz besonderen Grund haben: Die Vermeidung der Anmeldung eines Gastronomie-Gewerbes. Denn bei Vorliegen dieser Anmeldung müsste Amatic umgehend sämtliche Raucherräume aus seinen Lokalen verbannen. Offensichtlich will man das vermeiden. Denn laut Erfahrungswerten in der Casino-Branche kommt es zu erheblichen Umsatzrückgängen, wenn die Kunden des Casinos nicht mehr im Inneren rauchen können. Ebenso darf davon ausgegangen werden, dass die kostenlosen Getränke und Speisen vor allem dazu dienen sollen, den Automatenumsatz zu erhöhen, so die Meinung der Spielerhilfe.

Auch die Casinos Austria hatten nach Inkrafttreten der Nichtraucherschutz-Verordnung Rauchmöglichkeiten im Rauminneren aufgestellt. Doch ein Erlass des Gesundheitsministeriums zwang den teilstaatlichen Glücksspiel-Konzern, seine Raucherkabinen abzubauen. Der Grund: Sobald gastronomische Dienstleistungen angeboten werden, ist das Zurverfügungstellen einer solchen Rauchmöglichkeit unzulässig, so das Gesundheitsministerium.

Speisen und unzulässige Bewerbung von Getränken & Speisen ohne Gewerbe

Generell steht es Unternehmen ohne Gastronomie-Gewerbeschein frei, ihren Kunden unentgeltlich kalte oder warme Getränke zu servieren. Doch dafür darf nicht geworben werden. Unzulässig wird es außerdem spätestens dann, wenn – selbst kleine – Speisen oder Imbisse angeboten werden*. An allen Standorten wurden laut Erhebungen der Spielerhilfe sehr wohl Speisen angeboten. (*vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO3 § 32 Anm 29; Gruber/Paliege-Barfuß, GewO7 §32)

Genau diese Bewerbung war auf der Webseite von Amatic vorzufinden. Auf einem gesicherten Screenshot – aufgenommen vor der Pressekonferenz – wurde explizit für kostenfreie Getränke und Speisen geworben. Wenige Tage später wurde dieser Text von der Seite entfernt.

 

Screenshot vom 17. Februar 2023

Screenshot vom 04. März 2023

Paukenschlag bei Amatic

Amatic hat nun offenbar doch den Verstoß gegen die Gewerbeordnung erkannt. Es bleibt nun abzuwarten, ob die zuständigen Behörden tätig werden und zahlreiche Strafen wegen Gewerbeverstößen, oder sogar Betriebsschließungen verhängen werden.

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