Die Diskreditierungsversuche der Casinos Austria gegenüber dem Verein Spielerhilfe ziehen sich durch wie ein roter Faden: Persönlich motiviert sollen sie angeblich sein. Ein eigenes Fehlverhalten sieht der Konzern offensichtlich nicht. Erneut überstieg der Pressesprecher die rote Linie beim Datenschutz. Nun erfolgte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Diskreditierungsversuche ohne Schamgefühl

Seitdem die Spielerhilfe mit ihrer Stimme immer lauter und mehr und mehr in den Medien präsent wurde, versucht auch die Casinos Austria-Gruppe gegenüber den Medien- und Pressevertretern, gegen den Verein zu arbeiten. Der Pressesprecher des Konzerns behauptete mehrfach, dass die Angriffe persönlich motiviert seien und von daher begründet sein sollen, dass es einen Rechtsstreit zwischen dem Spielerhilfe-Sprecher Christoph Holubar und dem Konzern gibt.

Holubar bestritt diese Vorhalte laufend. „Es ist bei mir ein Rechtsstreit anhängig. Aber ich möchte nochmal betonen: Ich habe kein eigenes wirtschaftliches Interesse. Sondern uns geht es darum als Verein, dass wir den Spielerschutz in Österreich stärken.“, sagte Holubar im November 2021 bei einer Pressekonferenz in Wien.

Spielsucht & Spielerklagen

Die Casinos Austria stellten den Sprecher öffentlich als spielsüchtig dar. Er fordere nunmehr in Form mehrerer Spielerklage-Verfahren gegen die Unternehmen 1,3 Millionen Euro Schadenersatz, so der Pressesprecher gegenüber Medienvertretern. Dabei verstößt der Konzern durch diese Darstellung gegen den §51 des Glücksspielgesetz: Dem Spielgeheimnis. Und weiters unterliegen diese Informationen dem Datenschutz. Durch die Veröffentlichung dieser Informationen soll §63 des Datenschutzgesetzes verletzt worden sein.

Laut Rechtsansicht der Anwälte von Holubar sei dies ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, mit Schädigungsabsicht. „Der Verdächtige wollte bewirken, dass der Einschreiter medial geschwächt wird, indem er als Spielsüchtiger dargestellt wird, wobei noch suggeriert wird, dass der Spielerschutz von ihm nur vorgeschoben wird und er in Wirklichkeit nur eigene Interessen verfolgt.“

Holubar: „Völlig absurd“

Der Sprecher der Spielerhilfe, Christoph Holubar, spricht von absurden Behauptungen und sieht in der Vorgehensweise des Casinos-Konzerns eine gezielte Strategie, welche die Arbeit des Vereins abschwächen und von aufgedeckten Themen des Casinos-Konzerns ablenken soll:

„Ja, es ist richtig dass ich 2 Verfahren gegen die Casinos Austria und Österreichische Lotterien führe. Daraus habe ich auch kein Geheimnis gemacht. Daher kommt auch mein Interesse am Thema Spielerschutz. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich jedoch auf ein breites Feld in diesem Bereich. Meine privaten Verfahren werden vor Gericht ausgetragen. Diese waren bis heute nicht Thema der Spielerhilfe.“

In der Strafanzeige steht u.A. geschrieben:

„[…] Schließlich hat er personenbezogene Daten, an denen der Einschreiter ein schutzwürdiges Interesse hat, anderen zugänglich gemacht. Der Einschreiter hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung der Information, dass er viel bei Casinos Austria verloren hat, weil die Allgemeinheit von Spielsüchtigen eine schlechte Meinung hat.

Das Faktum, dass Holubar bei Casinos Austria Euro 1 Mio. bzw. sehr viel verspielt hat, ist dem Pressesprecher ausschließlich aufgrund seiner Beschäftigung zugekommen. […]“

Strafanzeige eingebracht

Holubar brachte mit 11. Mai 2023 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Gegen den Pressesprecher der Casinos Austria, sowie gegen unbekannte Organe der Casinos Austria und Österreichischen Lotterien. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Pressesprecher von einer anderen Person im Konzern die Weisung erhielt, dieses Vorgehen zu wählen.“, sagte ein Anwalt zu diesem Thema. Normalerweise wird bei einem Datenschutz-Verstoß eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht. Im Falle von Vorsatz und Schadensabsicht jedoch, sieht der Gesetzgeber eine strafbare Handlung und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, oder bis zu 720 Tagessätze als Strafmaß vor.

Die Übertretung beim §51 Spielgeheimnis im Glücksspielgesetz zieht im Übrigen keine Strafen nach sich. Das Gesetz hat hierfür keine verwaltungsstrafrechtlichen Maßstäbe festgelegt. Wird es also gebrochen, bleibt dies folgenlos.

„Lebender Beweis“

Der Sprecher Christoph Holubar sieht in der Diskreditierungsstrategie den Versuch des Konzerns, sich aus der eigentlichen Thematik stehlen zu wollen: „Dabei bin ich ja der lebende Beweis dafür, dass der Spielerschutz beim Monopolisten eben nicht funktioniert. Die Diskreditierungsversuche sind aus meiner Sicht höchst peinlich für den Konzern. Schon alleine deshalb, weil er damit ja zugibt, dass der Spielerschutz im eigenen Haus nicht funktioniert.“

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Eine Medienanfrage blieb von Seiten der Casinos Austria-Gruppe, sowie dem Pressesprecher, unbeantwortet.

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