Das Online-Magazin ZackZack berichtet über das Vorgehen der Spielerhilfe im Rahmen einer Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft.
Illegales Glücksspiel wird in Österreich nicht nur toleriert – der Staat nimmt sogar Steuern von den Anbietern ein. Das sei Amtsmissbrauch, sagt die Spielerhilfe und zeigt Finanzminister Blümel an.
Wien, 05. Oktober 2021 | Die Causa Casinos wird um einen Vorwurf reicher: Laut Gesetz darf in Österreich nur ein einziger Anbieter – die Österreichische Lotterien GmbH (sie gehört mehrheitlich den Casinos Austria) Glücksspiele im Netz anbieten. Tatsächlich tummeln sich aber eine Reihe von Anbietern im Netz. Über 2.000 solcher illegalen Angebote gibt es im Netz. Der Staat geht nicht dagegen vor, sondern kassiert sogar noch Steuern von den Anbietern. Die sitzen in Malta, Gibraltar oder Irland, wo sie Glücksspielkonzessionen haben.
Über 123 Millionen Euro nahm das Finanzministerium im Jahr 2019 von 30 illegalen Anbietern ein, wie aus der Antwort Blümels auf eine parlamentarische Anfrage Steffi Krispers (NEOS) hervorgeht. Von Spielerschutzorganisationen wird diese Praxis seit Jahren kritisiert.
Verdacht auf Amtsmissbrauch
Der Verein Spielerhilfe erstattet in der Causa nun Anzeige gegen Finanzminister Gernot Blümel bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA. Laut Sachverhaltsdarstellung, die ZackZack vorliegt, haben Blümel und die Beamten des Finanzministeriums es verabsäumt, illegale Glücksspielangebote anzuzeigen. Dazu wären sie laut Glücksspielgesetz eigentlich verpflichtet. Von 2009 bis 2019 erstattete das Finanzministerium aber keine einzige Anzeige, während es gleichzeitig die Glücksspielabgabe von den illegalen Anbietern einhob.
Bis zu 60.000 Euro müssten die Anbieter illegalen Glücksspiels eigentlich an Strafe zahlen – für jeden Tag des illegalen Angebots. Bei 30 Anbietern, von denen das Finanzministerium Steuern einhebt, wären das bis zu 1,8 Millionen Euro an Strafen, die dem Staat täglich entgehen. Finanzminister Gernot Blümel wollte gegenüber ZackZack keine Stellungnahme abgeben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Original-Artikel auf zackzack.at
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