Der Spielerschutz ist beim teilstaatlichen Glücksspiel-Unternehmen Casinos Austria schwer mangelhaft. Die Spielerhilfe berichtete darüber mehrfach. Doch nun droht weiteres Ungemach für das Unternehmen im Bereich des Datenschutz: Bei der Datenschutzbehörde ist ein Verfahren wegen grober Verstöße anhängig.
Spielerschutz versus Datenschutz
Die Casinos Austria-Gruppe bestitzt mehrere Glücksspiel-Lizenzen für eigenstehende Gesellschaften innerhalb des Konzerns. Ist eine spielsüchtige Person bei einem der Lizenz-Unternehmen auffällig, oder lässt sich diese dort gar selbst speren, kann sie beim anderen Lizenzinhaber innerhalb des Konzerns problemlos weiterspielen.
Möglich macht dies eine gesetzliche Auflage des gültigen Glücksspielgesetz sowie die Datenschutzgrundverordnung. In mehreren der Spielerhilfe bekannten Fällen kam es bei spielsüchtigen Personen zu solchen Entwicklungen. Beispielsweise wurden Personen beim Angebot WinWin mit Lizenz der Österreichischen Lotterien in den Besuchsmöglichkeiten beschränkt. Dies bedeutet konkret: Die Person ist als problematischer Spieler eingestuft worden. Doch durch die Teilsperre wichen die Personen beispielsweise zu den Casinos Austria selbst aus. Das Spiel konnte munter weiter gehen. Denn: Offiziell wissen die Casinos Austria nichts vom Spielverhalten der Person bei der Konzern-Schwester WinWin.
Finanzministerium und Casinos Austria sprechen von Datenschutz
Der Grund, warum diese Personen angeblich nicht geschützt werden konnten und es in weiterer Folge zu existenzbedrohlichen Verlusten kam, ist für das Finanzministerium als auch die Casinos Austria ganz einfach erklärbar: Die verschiedenen Lizenzen und Unternehmen, sowie gesetzlichen Auflagen im Glücksspielgesetz verhindern, dass ein konzerninterner Austausch dieser Informationen stattfinden darf.
“Ein Spielerdatenaustausch zwischen unterschiedlichen Glücksspielkonzessionären, die selbständige Gesellschaften sind, ist rechtlich aus Gründen des Spielgeheimnisses und des Datenschutzes nicht zulässig.”
so die Argumentation von den Casinos Austria gegenüber der Zeitschrift “profil“. Die Casinos konnten somit nicht von einem Spielsucht-Problem desselben Spielers bei WinWin gewusst haben. Nachzulesen in der Ausgabe 47 vom 17. November 2019.
Datenaustausch findet defacto statt
In der Realität sieht es jedoch anders aus, als die Casinos Austria oder das Finanzministerium öffentlich behaupten. Innerhalb der Casinos Austria Gruppe kommt es zum Austausch dieser hochsensiblen Daten. Besuchsfrequenz, Gewinn- und Verlust-Daten, Spielgeheimnis. Zum Zwecke der Einnahmen-Optimierung werden diese Daten still und heimlich hinter den verschlossenen Türen des Konzerns ausgetauscht. Damit verstößt der Konzern sowohl gegen die Auflagen im Bereich Datenschutz, als auch dem Glücksspielgesetz.
Vielleicht wäre der Umstand etwas mildernd, wenn es zumindest dem Spielerschutz dienen würde, doch dies ist nicht der Fall. Viel mehr dient es der gezielten Steuerung der (spielsüchtigen) Einnahmequellen des Konzerns. Mit Spielerschutz haben diese Vorgänge nur wenig zu tun, so Insider gegenüber der Spielerhilfe.
„Die Daten laufen immer an einer zentralen Stelle im Konzern zusammen. Dort schaut und weiß man dann genau: Wie oft geht die Person ins Casino, spielt sie auch online auf win2day und wie schaut es beispielsweise bei WinWin aus. Namen, Verluste, Besuchsfrequenz sind Teil von diesem Datenaustausch.“
so eine Quelle gegenüber der Spielerhilfe. Konzernintern kommt es wahrlich zu einem Datenschutz-Chaos. Diese bewussten Verstöße haben schon viele Jahre System innerhalb des Konzerns, so Insider:
„Der große Trick ist, dass jeder Mitarbeiter über passende Konzern-E-Mail Adressen verfügt. Also beispielsweise @lotterien.at oder @casinos.at. Aber hinter verschlossenen Türen sitzen dann Personen verschiedener Konzern-Unternehmen an einem Tisch, wo diese sensiblen Daten im Beisein aller ausgetauscht werden – Unternehmensübergreifend.“
Finanzministerium zeigt kein Interesse an Aufklärung
Brisant ist, dass das Finanzministerium als Aufseher für das Glücksspiel an diesen gemeldeten Vorgängen keinerlei Interesse an Aufklärung zeigte. Ganz im Gegenteil, das Ministerium stellte sich schützend vor den Casinos Konzern und teilte über einen Pressesprecher lediglich mit:
“Der Tätigkeitsbereich der Glücksspielaufsicht im BMF erstreckt sich auf die Einhaltung der Bestimmungen des GSpG sowie auf dessen Basis erlassener Bescheide. Dem BMF liegt auch keine Judikatur zur Verletzung von Datenschutzbestimmungen durch Bundeskonzessionäre vor, die allenfalls eine Beeinträchtigung der glücksspielrechtlichen Redlichkeitserfordernisse bewirken könnte.”
Verstoß gegen §51 Glücksspielgesetz: Spielgeheimnis
Doch ganz so einfach wie vom Finanzministerium angegeben dürfte die Angelegenheit nicht zu werten sein. Im Glücksspielgesetz ist unter §51 ganz eindeutig und klar geregelt, dass sensible Daten unter das Spielgeheimnis fallen. Dazu gehören etwa Besuchsfrequenz oder die Gewinn- und Verlustaufzeichnungen. Denn genau diese Daten fallen unter gesundheitsrelevante Daten, da sie Rückschlüsse auf eine eventuell vorliegende Spielsucht geben können, welche international anerkannt als Krankheit gilt.
Verfahren bei Datenschutzbehörde läuft
Einer dieser Fälle wurde samt Belegen bei der Datenschutzbehörde zur Anzeige gebracht. In den der Spielerhilfe vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Behörde nun ein Verfahren gegen den Casinos Austria Konzern aufgenommen hat.
Am Ende des Verfahrens könnte es empfindliche Geldstrafen für den Konzern geben. Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes können aufgrund Verletzung von Betroffenenrechten laut Datenschutzgrundverordnung verhängt werden.
Aber letzlich handelt es sich auch um einen Gesetzesbruch des §51 Glücksspielgesetz, welcher lizenzrechtliche Auswirkungen haben müsste.
Die Casinos Austria wollten gegenüber der Spielerhilfe zu den Datenschutz-Übertregungen keine Stellungnahme abgeben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.