Der Jugendschutz bei den Österreichischen Lotterien steht weiter scharf in der Kritik der Spielerhilfe. Nach 70 Anzeigen wegen Jugendschutz-Verstößen beim Verkauf von Lotterien-Produkten im April 2023 entschieden sich die Lotterien zu einer Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre. Die Spielerhilfe machte nun erneut eine Stichproben-Überprüfung und stellte fest: Das Jugendschutz-Problem existiert nach wie vor und ist gravierend.

Neues „Mindestalter“: 18 Jahre

Mit viel medialem Getöse läuteten die Österreichischen Lotterien eine Veränderung beim Verkauf ihrer Produkte ein. Spätestens ab dem 10. Juli 2023 sollte es heißen: Verkauf aller Lotterien-Produkte erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Dabei handelt es sich um eine „Freiwillige Maßnahme“ des Glücksspiel-Konzerns. Gesetzliche Regelungen dahingehend fehlen weiter, mit Ausnahme von Jugendschutz-Regelungen in Oberösterreich und Salzburg. Das Unternehmen stand nach einer Spielerhilfe-Pressekonferenz in der Kritik, ihre Produkte über ihre Vertriebspartner, an deutlich jüngere Personen im Alter von 12 und 14 Jahren verkauft zu haben. Das Mindestalter zum damaligen Zeitpunkt lag bei 16 Jahren.

Aufgrund der mittels Mystery Shopping festgestellten Verstöße kam es in weiterer Folge zu 70 Anzeigen. Wenig später reagierten die Lotterien und teilten mit: Künftig soll der Erwerb dieser Produkte erst ab 18 Jahren möglich sein. Man wolle so den Spielerschutz weiterentwickeln. Laut der Spielerhilfe grundsätzlich ein Schritt, der zu begrüßen ist. Doch wie sich in einer weiteren Stichproben-Erhebung nun herausstellte, ist das von den Lotterien gesetzte Alterslimit weiterhin weitgehend zahnlos.

Vorwarnung und weitere Undercover-Kontrollen

Am Sonntag, den 3. September 2023, übermittelte die Spielerhilfe die Information über bevorstehende Überprüfungen an die Österreichischen Lotterien. Wenige Stunden später erhielten die Annahmestellen eine Warnung, dass diese beim Verkauf der Lotto-Produkte auf die Altersbeschränkung achten sollen. „Lotterieprodukte dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft werden.„, stand darin.

Die Österreichischen Lotterien vermuteten wohl, dass die Spielerhilfe erneut den Jugendschutz testen würde. Bei den Vertragspartnern und Vertriebsstellen der Lotterien-Produkte wurden zudem auf den Monitoren – sichtbar für die Mitarbeiter – Warnungen angebracht, die auf und ab liefen. Offenbar hoffte man so, die Mitarbeiter ausreichend zu sensibilisieren, dass man beim Verkauf der Produkte auf das Alterslimit achtet.

Diesen Bildschirm sehen die Mitarbeiter einer Lotterien-Verkaufsstelle bei einer Tankstelle den ganzen Tag. Trotzdem kommt es zu gravierenden Jugendschutz-Problemen beim Verkauf der Lotterien-Produkte in Österreich.

Jugendschutz weiterhin nicht gegeben

Das Ergebnis der nun durchgeführten Stichprobe von Mystery Shopping-Kontrollen zeigt, dass es ein äußerst gravierendes Jugendschutz-Problem bei den Österreichischen Lotterien gibt. Ein 14-jähriges Mädchen konnte in sechs von zwölf Fällen – bei 50% der durchgeführten Tests – Rubbellose erwerben, obwohl dies erst ab 18 Jahren erlaubt sein dürfte. Jene Verkaufsstellen, die nach dem Alter fragten und einen Ausweis verlangten, waren bis auf eine Ausnahme weiterhin der Meinung, dass der Erwerb der Produkte ab 16 Jahren erlaubt ist.

„Einem 14 jährigen Mädchen Glücksspiel-Produkte zu verkaufen, wenn 18 Jahre als Mindestalter gilt, das geht einfach nicht. Die Lotterien haben ein gravierendes Jugendschutz-Problem. Man muss beim Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde wohl ernsthaft in Betracht ziehen, eine Registrierungspflicht einzuführen. Denn offensichtlich hat der Konzern seine Vertriebsstellen nicht im Griff – was die Alterslimits betrifft.“

sagt Christoph Holubar, Sprecher und Obmann der Spielerhilfe.

Das Glücksspiel-Unternehmen steht vor einer schwierigen Aufgabe. Denn selbst wenn es zwischen den Österreichischen Lotterien und den Vertriebspartnern Verträge und Vereinbarungen gibt, dass diese beim Verkauf das Alterslimit beachten müssen, zeigt sich anhand der Testkäufe der Spielerhilfe, dass dieses Vorgehen für einen funktionierenden Spieler- und Jugendschutz nicht genügt. Das Problem wird für den Konzern nicht einfach lösbar sein. Es wird wohl letztlich nichts an einer Registrierungspflicht als Voraussetzung zur Teilnahme an den Lotterien-Spielen – im Idealfall mit biometrischen Erkennungsmerkmalen – vorbeiführen.

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